Rittergut Hirschbach
Forstbetrieb
Info@rittergut-hirschbach.de
0172 / 88 77 046
Die Waldflächen des Ritterguts Hirschbach liegen arrondiert in den Gemarkungen Hirschbach, Reinhardtsgrimma und Lungkwitz. Außerdem in Langenhennersdorf bei Pirna.
Wir bieten:
- Sägeholz verschiedene Längen, Furnierholz, Palettenholz, Industrieholz
- Brennholz vom Waldweg und in Selbstwerbung
- Weihnachtsbäume zum selber schlagen,
Schmuckreisig (Fichte, Tanne, Douglasie), grüne Birke (im Frühjahr)
Betriebsziel sind stabile Mischwaldbestände mit standortgerechtem, hohem Nadelholzanteil, möglichst aus Naturverjüngung. Das eingeschlagene Rohholz wird an Sägewerke in Sachsen, Thüringen, aber auch bis nach Österreich verkauft. Brennholz liefern wir an Privatkunden in unserer Region – sprechen Sie uns dazu gerne an.
Die Waldflächen des Ritterguts Hirschbach sind nach den Richtlinien des PEFC zertifiziert. PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Durch die Zertifizierung und die Audits können wir unsere nachhaltige Waldbewirtschaftung kommunizieren. Einen Teil des im Wald jährlich anfallenden Brennholzes nutzen wir selber als Hackschnitzel. Wir heizen alle Gebäude auf dem Gutshof mit einer Hackschnitzelheizung, die uns den Verbrauch von ca. 25.000 l Heizöl pro Jahr ersetzt.
Für den nachhaltigen Waldbau in unserem Forstbetrieb bildet ein breites Portfolio an Mischbaumarten (Bauholz- und Edellaubholzarten) die entscheidende Grundlage im Betriebsmanagement. 2015 wurde der Forstbetrieb von Hertell vom Sächsischen Landwirtschaftsministerium mit dem Preis für vorbildliche Waldbewirtschaftung ausgezeichnet.
In unserem Forstbetrieb werden Wald und Wild als eine Einheit bewirtschaftet. Vorkommende Schalenwildarten sind als Standwild Dam-, Schwarz- und Rehwild. Rotwild tritt als Wechselwild auf.
Zur Instandsetzung eines Holzabfuhrweges wird eine Förderung aus dem Europäisches Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) gem. Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 in Anspruch genommen. Das Vorhaben wird im Juni 2021 umgesetzt.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
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